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Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll verpflichtet Industrienationen zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen. Es wurde 1997 verabschiedet und setzt einen verbindlichen Rahmen für den globalen Klimaschutz.

Das Kyoto-Protokoll ist ein entscheidendes internationales Abkommen, das am 11. Dezember 1997 in Kyoto, Japan, während der dritten Vertragsstaatenkonferenz der UN-Rahmenkonvention über Klimaänderungen (UNFCCC) verabschiedet wurde. Es zielt darauf ab, die globalen Treibhausgasemissionen zu reduzieren und wurde zum ersten Mal rechtlich verbindlich, während die vorangegangene UNFCCC lediglich allgemeine Ziele formulierte, ohne konkrete Emissionsvorgaben zu machen. Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die Industrieländer, ihre Emissionen der sechs zentralen Treibhausgase – darunter Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) und Distickstoffoxid (N₂O) – im Zeitraum von 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent im Vergleich zu den Werten von 1990 zu senken. Schwellen- und Entwicklungsländern wurde hingegen keine verbindliche Zielvorgabe auferlegt, jedoch wurden sie zur freiwilligen Teilnahme ermutigt.

Ein wesentlicher Bestandteil des Kyoto-Protokolls sind die sogenannten flexiblen Mechanismen, die es den Industrieländern ermöglichen, ihre Emissionsverpflichtungen kosteneffizienter zu erfüllen. Hierzu gehören der Emissionshandel, der Clean Development Mechanism (CDM), und Joint Implementation (JI). Diese Mechanismen fördern innovative Ansätze zur Reduktion von Emissionen und ermöglichen den Austausch von Emissionsrechten sowie Investitionen in nachhaltige Projekte in Entwicklungsländern. Das Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft und stellte somit einen Meilenstein in der internationalen Klimapolitik dar, der die Basis für nachfolgende Vereinbarungen wie das Pariser Abkommen von 2015 legte.

Dennoch wurde deutlich, dass das Kyoto-Protokoll auch gravierende Schwächen aufwies, insbesondere in Bezug auf die globale Partizipation und Wirksamkeit, da große Emittenten wie die USA, China und Indien keine bindenden Verpflichtungen eingingen. Trotz dieser Herausforderungen bleibt es ein wichtiger Bezugspunkt im internationalen Umweltrecht.

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