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EU-Taxonomie Definition

Die EU-Taxonomie ist ein bedeutendes Klassifizierungssystem, das im Rahmen des Europäischen Grünen Deals entwickelt wurde, um nachhaltig wirtschaftende Aktivitäten zu identifizieren und zu fördern. Die Taxonomie verfolgt das Ziel, Kapitalströme in Projekte zu lenken, die zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 beitragen. Sie ist rechtlich in der Verordnung (EU) 2020/852 verankert und stellt sicher, dass Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer über ihre ökologisch nachhaltigen Aktivitäten berichten müssen. Dabei müssen diese Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs festgelegten Umweltziele leisten, wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Förderung der Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz der Biodiversität.

Die EU-Taxonomie fördert die Transparenz auf den Finanzmärkten, indem sie klare Kriterien für nachhaltige Investitionen definiert und damit das Risiko von Greenwashing eindämmt. Indem die Taxonomie Mindeststandards in Bezug auf soziale Kriterien, wie die Achtung von Menschenrechten, einführt, wird eine nachhaltige Kapitalverwendung zusätzlich unterstützt. Unternehmen, die unter die Gleichstellungsstandards der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, sind verpflichtet, ihre taxonomiekonformen Aktivitäten zu offenbaren. Dies führt zu einer spürbaren Neuausrichtung der Investmentströme und hilft, wirtschaftliche Aktivitäten zu identifizieren, die wirklich zur ökologischen und gesellschaftlichen Nachhaltigkeit beitragen. Insgesamt spielt die EU-Taxonomie eine entscheidende Rolle bei der Transformation hin zu einer ressourcenschonenden und emissionsarmen Wirtschaft in Europa.

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